Kontraindikationen Hypnose

Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie beachten, dass Hypnose in manchen Fällen nicht angewendet werden darf. Schauen Sie bitte unter den folgenden Punkten nach, ob das auf Sie zutrifft oder nicht.

Wenn eine der unten aufgezählten Kontraindikationen auf Sie zutreffen sollte, gibt es anstelle einer Hypnosetherapie immer noch die Möglichkeit eine Yager-Therapie , Hypnosystemische Therapie, Traumatherapie oder eine Gesprächstherapie durchzuführen!

Oder Sie lassen sich von Ihrem Arzt/Psychiater schriftlich bestätigen, dass eine Hypnosetherapie bei Ihnen NICHT kontraindiziert ist.

Kontraindikationen für Hypnose bei Menschen mit:

  • Mangelnder Krankheitseinsicht
  • Psychosen (z.B. Schizophrenie, Bipolare Störung, Endogene Depression, …) In manchen Fällen kann eine einfühlsame Hypnosetherapie allerdings doch sinnvoll sein, da diese Menschen sozusagen unter negativen Alltagstrancen leiden. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt/Psychiater schriftlich bestätigen, dass eine Hypnosetherapie NICHT kontraindiziert ist.
  • Epilepsie
  • Herzerkrankungen
  • Kürzlich vorgefallenem Herzinfarkt oder Schlaganfall. Sinnvoll ist Hypnose zur Regeneration erst dann, wenn der Facharzt dies als unbedenklich ansieht. Fragen Sie in diesem Fall Ihren behandelnden Arzt!
  • Thrombose
  • Hirnorganischen Störungen
  • Schweren Behinderungen, Geistigen Behinderungen
  • Erkrankungen des zentralen Nervensystems
  • Unzureichender Kooperationsfähigkeit/Konzentrationsfähigkeit
  • …und wenn ein Klient akut unter Drogen, Alkohol oder starken Medikamenten  steht, denn dann sind mögliche Nebenwirkungen während einer Trance nicht abschätzbar.
  • Angst vor Hypnose
  • Glaubenskonflikten, wenn Hypnosetherapie beispielsweise als Zauberei angesehen wird (auch, wenn es das nicht ist)
  • Sekundärem Krankheitsgewinn
  • Auch bei Minderjährigen ohne Erlaubnis und Beisein eines Erziehungsberechtigten ist Hypnose kontraindiziert! Wenn das Kind, der Jugendliche es wünscht, muss der Erziehungsberechtigte nicht im Raum sein.